Diskussion: FILTER ENTHÄLT KUNSTSTOFF – Kennzeichnung!

Foto: Die Aufheber

DISKUSSION
Sammel- und Zählaktion zur Wirksamkeit der  Kennzeichnung
„FILTER ENTHÄLT KUNSTSTOFF“

Verpackungen von Zigaretten und einzeln verkaufter Filter müssen seit 3.7.2021 die Kennzeichnung „FILTER ENTHÄLT KUNSTSTOFF“ und ein dazu passendes Logo tragen. Dessen Wirksamkeit haben wir durch eine Sammel- und Zählaktion an 16 Standorten überprüft und fanden keinen Hinweis auf ein verändertes Entsorgungsverhalten der RaucherInnen.

Fotos (z.T. mit grafischer Bearbeitung) freundlich zur Verfügung gestellt von den Teilnehmerinnen der Sammel- und Zählaktion

Untersuchung zur Wirksamkeit der 2021 eingeführte Kennzeichnungspflicht „FILTER ENTHÄLT KUNSTSTOFF“ auf Zigarettenpackungen

Seit dem 3. Juli 2021 ist EU-weit gesetzlich vorgeschrieben, dass Zigarettenpackungen eine Kennzeichnung tragen müssen, welche klar macht, dass die Filter Kunststoff enthalten und nicht in die Umwelt entsorgt werden dürfen (näheres dazu DISKUSSION – Zur Position der Europäischen Union). Um Indizien für die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu sammeln haben wir in Kooperation mit mehreren Clean-Up-Initiativen und Privatpersonen Kippenzählungen vor und nach Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht durchgeführt.

Verbreitet über die Facebook-Gruppen Zigarettenpfand, etc. , Die Aufheber und Clean-Up-Netzwerk gewannen wir 15 Mitwirkende in Deutschland und Österreich, die sich bereit erklärten, ein Testgelände zu wählen und dieses dreimal vor und dreimal nach Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht in einmonatigen Abständen vollständig von am Boden liegenden Zigarettenkippen zu reinigen. Am 3. April 2021 wurden die Testgelände erstmalig von allen Stummeln befreit (zwecks „Start von Null“); am 3. Mai, 3. Juni und 3. Juli erfolgte dann jeweils eine Sammlung und Zählung (bevor die Zigarettenpackungen mit dem neuen Logo in den Handel kamen), am 3. August, 3. September und 3. Oktober wurde erneut gesammelt und gezählt um etwaige Veränderungen zu dokumentieren.

Die Anforderungen an die Testgelände waren:

  • Im öffentlicher Raum gelegen
  • möglichst selten öffentlich oder privat gereinigt
  • Größe von TeilnehmerIn frei wählbar aber klar definiert; die maximale Toleranz des Randes, welcher das Testareal begrenzt, durfte nicht mehr als 10 cm betragen

Die Anforderungen an die TeilnehmerInnen waren:

  • Sammlung und Zählung der Kippen an den festgelegten Daten
  • Zählung ausschließlich von neuen Kippen. Sollten durch spezifische Witterungsverhältnisse ältere / sich bereits zersetzende Kippen aus der Erde an die Oberfläche kommen oder hinzu geweht werden, wurden diese nicht gezählt
  • Führung eines Protokolls mit den Zählergebnissen und Vermerken von Besonderheiten (Wettersituationen, öffentliche Reinigungen des Geländes, etc.)

Auswertung

Nach der letzten Zählung am 3.10.21 wurden die Protokolle per Email an uns gesendet und ausgewertet. Hierbei wurden für jedes der Testareale Durchschnittswerte der drei Zählungen vor und der drei Zählungen nach Einführung der Kennzeichnung ermittelt und verglichen. Der Durchschnittswert aller Veränderungen bildet das quantitative Ergebnis unserer Untersuchung.

Dreimal erfolgte keine Zählung (am 3.9. in Osnabrück und am 3.8. an einem der vier Wiener Standorte sowie in Augsburg). Die fehlenden Zählungen wurden unter der Annahme behandelt, dass die nicht erfassten Kippen im folgenden Monat mit gesammelt wurden und der Ausfall dieser Sammlungen keinen prägenden Einfluss auf den Dreimonatsdurchschnitt hatte.

Tabelle Sammel- und Zählergebnisse
Oben: Ergebnisse der Zählungen im Detail. [k.D.: keine Daten]

Ergebnis

An 16 Standorten im städtischen und ländlichen Raum wurden im vereinbarten Intervall Zählungen der Zigarettenkippen am Boden durchgeführt. An 8 Standorten ist eine Abnahme, an 7 Standorten eine Zunahme und an einem Standort keine Veränderung der Menge der Stummel vor und nach Einführung der Kennzeichnung „FILTER ENTHÄLT KUNSTSTOFF“ zu verzeichnen. Im Mittel ergab sich quasi keine Veränderung der Menge der am Boden entsorgten Kippen (es erfolgte eine Zunahme von knapp einem Prozent in den drei Monaten nach der Kennzeichnung im Vergleich mit den drei Monaten vor der Kennzeichnung). 

Beurteilung des Ergebnisses

Das Ergebnis unserer Untersuchung liefert keine Hinweise auf die Wirksamkeit der neuen Packungskennzeichnung „FILTER ENTHÄLT KUNSTSTOFF“. Dabei  ist zu vermerken, dass sich der beschränkte Umfang der Stichprobe und die der Methodik innewohnenden Unsicherheiten auf das Ergebnis ausgewirkt haben können:

  1. Wetter. Wind und Regen können sowohl Kippen aus dem Testgebiet entfernen als auch hineintragen. Das Wetter beeinflusst somit das Ergebnis; eine klare Richtung dieser Beeinflussung besteht somit nicht.
  2. Jahreszeitlich unterschiedliche Nutzung des öffentlichen Raumes. Diese halten wir für einen relativ schwachen Einfluss, da die Kennzeichnung im Hochsommer eingeführt wurde und somit eine gewisse Symmetrie zwischen der Beobachtungszeit vorher und nachher bestand: Frühjahr/Sommer vorher; Sommer/Frühherbst nachher. Wir vergleichen hier also nicht etwa Sommer und Winter, wo dieser Faktor problematischer wäre.
  3. Öffentliche Reinigungen und Grünschnitt. Diese Arbeiten beeinträchtigen offensichtlich das Ergebnis. Daher haben wir darum gebeten, entsprechende Ereignisse im Sammelprotokoll gesondert zu vermerken. Insgesamt fand dergleichen dreimal Mal statt: Anfang Mai an einem der Wiener Standorte, Ende Juli am Standort Lüneburg und Ende September am Standort Schwalmtal. Da diese Arbeiten die Anzahl der Kippen reduzieren und zwei der drei Ereignisse nach Einführung der Kennzeichnung stattfanden, liegt die Vermutung nahe, dass die Zahl der tatsächlich in den jeweiligen Testarealen entsorgten Kippen nach der Kennzeichnung höher war als von uns erfasst wurde. Dies stärkt somit eher die Annahme der relativen Wirkungslosigkeit der Kennzeichnung.

Als größte Einschränkung der Aussagefähigkeit unserer Untersuchung bleibt die Größe der Stichprobe. Wir erheben jedoch nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Studie. Wir wurden von freiwilligen HelferInnen in Deutschland und Österreich unterstützt, denen wir für ihren Einsatz zum Dank verpflichtet sind. Was unsere Untersuchung eindeutig bestätigt ist, dass nach wie vor Zigarettenkippen in massiven Umfang illegal in die Umwelt entsorgt werden. Wir bedauern, dass eine Evaluation der Wirksamkeit der neuen Packungskennzeichnung nicht von staatlicher Seite durchgeführt worden ist und daher unsere Daten vermutlich die einzigen sind, die zu diesem Thema vorliegen. Trotz der genannten Einschränkungen suggerieren diese: Eine signifikante Änderung des Wegwerfverhaltens seitens der RaucherInnen wurde durch das neue Label nicht erreicht. Weiterführende Maßnahmen – insbesondere die Einführung eines Filterpfandes – sind also dringend geboten.

Unser herzlicher Dank gilt:
Alyssa Linnemann / Schwalmtal räumt auf, Andrea Fičala, Angelika Schlager, Birgit Schad / City Cleaners Germany
, Danielle Elsner, Editha Janson, Heike Pyhel, Ivo und Tochter, Jutta Saleem, Mariaon Treber, Michael Pothmann, Miriam Mohr, Radovan Rábl / Klettgau Cleaners