Foto: Die Aufheber
DIE LÖSUNG
Filterpfand: Unsere Forderungen im Detail
Ein Zigarettenpfand, bzw. Filterpfand ist nur nachhaltig, kundInnenfreundlich und technisch machbar, wenn bestimmte Standards eingehalten werden.
Elf Forderungen zur Etablierung eines einheitlichen Pfandsystems auf Filterzigaretten und Zigarettenschachteln
Ein Filterpfand als konsequenter Beitrag zur Umsetzung von EU-Recht
zuletzt aktualisiert am 28.12.2019
Elf Forderungen zur Etablierung eines einheitlichen Pfandsystems auf Filterzigaretten und Zigarettenschachteln
1. Der Verkauf von Zigaretten darf in Deutschland ab 2023 nur an Verkaufsstellen stattfinden, die gewährleisten können, dass Pfand auf Zigaretten einbehalten wird. Das Pfand ist auch zu erheben bei separatem Kauf von Filtern.
2. Mit dem Kauf der Zigaretten bekommt der/die KundIn einen Taschenaschenbecher oder kann diesen unabhängig davon erwerben (zu Details siehe DIE LÖSUNG. Pfand und Rückerstattung > Taschenaschenbecher für die Kippen). Der Taschenaschenbecher hat folgende Funktionen zu erfüllen:
- Einfache Befüll-, Entleer- und Transportierbarkeit
- Geruchssicherer Verschluss
- Einfache Reinigung und Wiederverwendbarkeit
- Schnelle Erkennbarkeit, ob das Gefäß die vorgegebene Anzahl von Kippen enthält
- Separate Sammelmulden für abgeklopfte Asche und fertig gerauchte Kippen
- Automatisierbarkeit der Rücknahme
3. Das Filterpfand ist auf mindestens 20 Cent pro Filter festzulegen, so dass ein hinreichender wirtschaftlicher Druck zur Rückgabe der Zigarettenabfälle animiert.
4. Die Auszahlung des Pfands ist an die begleitende Rückgabe der Zigarettenschachtel und eines vollen Taschenaschenbechers [1] zu binden. Eine Auszahlung des Pfands bei nur teilweise gefülltem Taschenaschenbecher ist ausgeschlossen.
5. Die Rücknahme voller Taschenaschenbecher ist zu automatisieren. Lediglich tabakanbietende Geschäfte mit über 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen einen Rücknahmeautomaten aufstellen.
6. Taschenaschenbecher dürfen weder an Kinder abgegeben, noch darf ihnen Pfand ausgezahlt werden. Mit dieser Einschränkung wird vermieden, dass Kinder sich durch Kippenaufsammeln gesundheitlichen Gefahren aussetzen.
7. Nicht erstattete Zigarettenpfande sind nachzuweisen und für die Auszahlung eines Entgeldes für Kippen zu verwenden, die (a) nicht innerhalb des Systems erworben oder (b) trotz Pfand in die Umwelt entsorgt und dann von freien SammlerInnen vom Boden aufgelesen und abgegeben werden.
8. Es ist für die Hersteller nicht zulässig, Kosten für den Unterhalt des Zigarettenpfand-Systems mit dem eingenommenen Pfand zu verrechnen. Die Kosten für die Verwaltung des Pfandsystems müssen aus dem Verkaufspreis der Rauchwaren oder sonstigen Mitteln der Hersteller gedeckt werden. Eine staatliche Teil-Anschubfinanzierung ist denkbar.
9. Vom Boden aufgesammelte Zigaretten sollten vorzugsweise ebenfalls von den Rücknahmeautomaten angenommen werden (zu Details siehe DIE LÖSUNG. Pfand und Rückerstattung > Rücknahme von aufgesammelten Kippen).
10. Für alle materiellen Elemente des Systems ist die ökologisch nachhaltigste Verwertung anzustreben:
-
Zigarettenfilter können zu neuem Kunststoff verarbeitet werden[2] oder als Komponente in Ziegelsteinen Verwendung finden[3]. Ferner gibt es Versuche eines Recyclings zu neuer Zellulose, z.B. für die Verwendung in der Papierherstellung[4]. Sowohl die Grundlagenforschung als auch die Perfektionierung bestehender Verfahren in diesem Bereich sollen eine besondere Förderung erhalten. Alternativ oder zusätzlich kann der Ersatz der bisherigen Zelluloseacetatfilter durch biologisch abbaubare Filter forciert werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die im Abbauprozess gelösten Gifte nicht in die Umwelt gelangen. Diese Filter ersetzen nicht das Pfandsystem.
-
Alle Teile der Zigarettenverpackung sind rezyklierbar und sollen entsprechend behandelt werden. Dem vorzuziehen wäre die Umstellung auf Mehrwegverpackungen, die von der Industrie gereinigt und mit neuen Zigaretten befüllt werden.[5] Anzuwenden ist dieses Prinzip in jedem Fall auf die Taschenaschenbecher, welche nach der Reinigung wieder ausgegeben werden. Im Falle eines Defektes sind die Behälter rohstofflich zu verwerten.
-
Aschereste sind als Restmüll zu behandeln. Sollte ein technisches Verfahren ermöglichen, Papierreste auszufiltern, sind diese dem Papierrecycling zuzuführen. Anderenfalls sind sie ebenfalls als Restmüll zu entsorgen.
11. Es gilt folgende Prioritätenliste:
-
Entfernung von Stummeln und Verpackungen aus der Umwelt. Während einer Übergangszeit (nicht mehr als drei Jahre) dürfen diese notfalls auch der Müllverbrennung zugeführt werden
-
Implementierung – möglichst rasch und umfassend – eines Recyclingsystems
-
Implementierung eines Mehrwegsystems – möglichst rasch und umfassend – für alle wiederverwendbaren Komponenten
—